Sie planen einen Umzug von Hannover nach Zug und suchen einen erfahrenen Partner für die Zollformalitäten? Richter Umzugsservice übernimmt Ihren Fernumzug von Hannover nach Zug im Kanton Zug von der Besichtigung über die Zollanmeldung mit Formular 18.44 bis zur Übergabe vor Ort – die Route ist rund 730 km lang.
- Entfernung Hannover – Zug: ca. 730 km
- Kanton: Zug
- Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ) – keine Umstellung nötig
- Zollstatus: Schweiz ist EFTA-Mitglied mit Personenfreizügigkeit zur EU, aber NICHT Teil der EU-Zollunion – Zollanmeldung für Übersiedlungsgut ist Pflicht
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
Route & Fahrzeit von Hannover nach Zug
Auf dem Weg nach Zug liegen Würzburg und Stuttgart auf der Route; am Grenzübergang im Raum Bodensee/Schaffhausen erledigen wir die Zollformalitäten für Ihr Übersiedlungsgut mit dem Formular 18.44.
Zug im Steckbrief
- Kanton: Zug
- Einwohner: ca. 30.700
- Amtssprache: de
- Zeitzone: MEZ/MESZ, keine Umstellung nötig
- Besonderheit: bekannt für den niedrigsten Steuersatz der Schweiz und als internationaler Wirtschafts- und Rohstoffhandelsstandort.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Zug?
Die Kosten für Ihren Umzug nach Zug richten sich nach Haushaltsgröße und Transportart. Zur Orientierung für die rund 730 km lange Strecke ab Hannover:
| Haushaltsgröße | Beiladung | Alleinbeladung |
|---|---|---|
| 1–2-Zimmer-Wohnung | ab ca. 1.350 € | ab ca. 2.550 € |
| 2-Personen-Haushalt | ab ca. 1.850 € | ab ca. 3.350 € |
| 4-Personen-Haushalt / Haus | ab ca. 3.050 € | ab ca. 4.850 € |
Den größten Hebel bei den Kosten haben Sie über die Transportart: Bei einer Beiladung teilen Sie sich die Ladefläche mit anderen Kunden auf derselben Route und sparen oft mehrere hundert Euro gegenüber der Alleinbeladung nach Zug. Wie sich die Preise für einen Fernumzug allgemein zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu Kosten & Preisen.
Zoll und Übersiedlungsgut: Formular 18.44
Vor der Einfahrt nach Zug steht die Zollanmeldung: Das Formular 18.44 für Übersiedlungsgut ist beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einzureichen. Die Einfuhr bleibt zoll- und mehrwertsteuerfrei, sofern diese Punkte erfüllt sind:
- 6-Monats-Besitzregel: Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein und weiterhin privat genutzt werden.
- Formular in doppelter Ausführung: Original unterschrieben, zusammen mit vollständiger Inventarliste und Nachweis der Wohnsitzverlegung bei der Zollstelle einreichen.
- Anmeldung direkt beim Grenzübertritt: Die Zollveranlagung ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich.
- Frist von zwei Jahren: Das Übersiedlungsgut muss spätestens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden.
Für die Zollbefreiung müssen die Gegenstände mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein. Neu gekaufte Möbel oder Elektrogeräte unter sechs Monaten werden bei der Einfuhr nach Zug regulär verzollt.
Das müssen Sie bei Ihrem Umzug nach Zug beachten
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle: Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Zug anmelden – mitzubringen sind Pass, Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Anstellung Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis B (Aufenthalt) oder perspektivisch Ausweis C (Niederlassung).
- Krankenversicherung binnen drei Monaten abschließen: Die Grundversicherung ist obligatorisch, rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Fahrzeug ummelden: Mit Zollbewilligung (15.30) zunächst unverzollt nutzbar, spätestens nach einem Jahr Ummeldung auf Schweizer Kontrollschild inklusive MFK fällig.
- Wohnsitz in Hannover abmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.
Für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht – auch für den Umzugstransporter nach Zug. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Weitere Ziele in der Schweiz
Neben Zug übernimmt Richter Umzugsservice Umzüge in jede andere Schweizer Stadt, zum Beispiel Umzug von Hannover nach Horgen, Umzug von Hannover nach Wädenswil, Umzug von Hannover nach Zürich oder Umzug von Hannover nach Genf. Einen Überblick über Zoll, Kosten und Ablauf für die gesamte Schweiz finden Sie auf unserer Länderseite Schweiz.
Grenzt Ihr eigentliches Ziel eher an ein Nachbarland an? Informationen zum Umzug nach Frankreich und zum Umzug nach Österreich finden Sie auf unseren Länderseiten, einen Überblick über alle Zielländer bietet die Übersichtsseite Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Hannover nach Zug
Muss ich beim Umzug nach Zug durch den Zoll?
Ja. Die Schweiz ist zwar über die Personenfreizügigkeit eng mit der EU verbunden, gehört aber nicht der EU-Zollunion an. Ihr Übersiedlungsgut müssen Sie daher mit dem Formular 18.44 beim BAZG anmelden; bei Erfüllung der 6-Monats-Besitzregel bleibt die Einfuhr nach Zug zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Was ist das Formular 18.44?
Formular 18.44 ist die offizielle Zollanmeldung für Übersiedlungsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es muss im Original unterschrieben, in doppelter Ausführung zusammen mit einer Inventarliste bei der Zollstelle eingereicht werden. Wir bereiten das Formular für Ihren Umzug nach Zug vor.
Wie lange habe ich nach dem Zuzug Zeit, mich anzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde Zug anmelden. Eine Online-Anmeldung ist bei Zuzügen aus dem Ausland nicht möglich.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Zug?
Je nach Haushaltsgröße und Transportart liegen die Kosten meist zwischen 1.300 und 4.500 Euro. Eine Beiladung ist günstiger als eine Alleinbeladung; die genaue Distanz entnehmen Sie der Preistabelle oben.
Brauche ich für den Umzugstransporter eine Autobahnvignette?
Ja, für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht, auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich dauerhaft umziehe?
Ja. Bringen Sie Ihr Auto dauerhaft nach Zug mit, muss es bereits beim ersten Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr ist die Ummeldung auf ein Schweizer Kontrollschild inklusive Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig.
Ihr Umzug nach Zug auf einen Blick
- Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 – von uns vorbereitet
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Zug binnen 14 Tagen im Blick behalten
- Krankenversicherung binnen drei Monaten nach Zuzug abschließen
- Autobahnvignette (CHF 40/Jahr) für den Umzugstransporter besorgen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung, wahlweise Beiladung oder Alleinbeladung
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug von Hannover nach Zug an. Rufen Sie uns unter +4915792653339 an oder nutzen Sie das Online-Formular.