Sitten/Sion im Kanton Wallis ist Ihr Umzugsziel? Von Hannover aus sind es rund 920 km bis in die Schweiz – eine Strecke, die Richter Umzugsservice regelmäßig als Fernumzug mit vorbereiteter Zollanmeldung (Formular 18.44) fährt, egal ob als Beiladung oder Alleinbeladung.
- Entfernung Hannover – Sitten/Sion: ca. 920 km
- Kanton: Wallis
- Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ) – keine Umstellung nötig
- Zollstatus: Schweiz ist EFTA-Mitglied mit Personenfreizügigkeit zur EU, aber NICHT Teil der EU-Zollunion – Zollanmeldung für Übersiedlungsgut ist Pflicht
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
Route & Fahrzeit von Hannover nach Sitten/Sion
Auf dem Weg nach Sitten/Sion passiert unser Transporter Freiburg und Karlsruhe, bevor es über den Grenzübergang bei Basel in die Schweiz geht. Genau dort meldet unser Team das Übersiedlungsgut mit Formular 18.44 beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an.
Sitten/Sion – die wichtigsten Fakten
- Kanton Wallis, ca. 35.300 Einwohner
- Landessprache vor Ort: fr
- Bekannt ist Sitten/Sion vor allem dafür, dass es Hauptort des Kantons Wallis mit den zwei markanten Burghügeln Valeria und Tourbillon über der Altstadt ist.
- Wie in ganz Hannover zahlen Sie hier in Schweizer Franken, nicht in Euro.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Sitten/Sion?
Was ein Umzug von Hannover nach Sitten/Sion kostet, hängt vor allem von der Menge Ihres Umzugsguts und der gewählten Transportart ab. Bei rund 920 km Strecke ergeben sich folgende Richtwerte:
| Haushaltsgröße | Beiladung | Alleinbeladung |
|---|---|---|
| 1–2-Zimmer-Wohnung | ab ca. 1.500 € | ab ca. 2.750 € |
| 2-Personen-Haushalt | ab ca. 2.050 € | ab ca. 3.650 € |
| 4-Personen-Haushalt / Haus | ab ca. 3.350 € | ab ca. 5.300 € |
Für kleinere Umzugsmengen nach Sitten/Sion lohnt sich meist eine Beiladung, bei der Sie sich die Fahrt mit anderen Kunden teilen. Bei größeren Haushalten empfiehlt sich dagegen die Alleinbeladung mit fest reserviertem Termin – mehr dazu unter Kosten & Preisen.
Zoll und Übersiedlungsgut: Formular 18.44
Ihr Übersiedlungsgut reist nicht automatisch zollfrei in die Schweiz – anders als bei einem Umzug innerhalb der EU. Für Sitten/Sion gilt: Am Grenzübergang ist das Formular 18.44 beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) vorzulegen. Zoll- und mehrwertsteuerfrei bleibt die Einfuhr, wenn:
- 6-Monats-Besitzregel: Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein und weiterhin privat genutzt werden.
- Formular in doppelter Ausführung: Original unterschrieben, zusammen mit vollständiger Inventarliste und Nachweis der Wohnsitzverlegung bei der Zollstelle einreichen.
- Anmeldung direkt beim Grenzübertritt: Die Zollveranlagung ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich.
- Frist von zwei Jahren: Das Übersiedlungsgut muss spätestens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden.
Stimmen Sie den Umzugstermin nach Sitten/Sion frühzeitig mit uns ab – die Zollveranlagung von Übersiedlungsgut ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich, nicht nachträglich per Post.
Das müssen Sie bei Ihrem Umzug nach Sitten/Sion beachten
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle: Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Sitten/Sion anmelden – mitzubringen sind Pass, Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Anstellung Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis B (Aufenthalt) oder perspektivisch Ausweis C (Niederlassung).
- Krankenversicherung binnen drei Monaten abschließen: Die Grundversicherung ist obligatorisch, rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Fahrzeug ummelden: Mit Zollbewilligung (15.30) zunächst unverzollt nutzbar, spätestens nach einem Jahr Ummeldung auf Schweizer Kontrollschild inklusive MFK fällig.
- Wohnsitz in Hannover abmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.
Wer nach Sitten/Sion fährt, benötigt auf Schweizer Autobahnen eine gültige Vignette (CHF 40/Jahr) – das gilt auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Fehlt sie, wird ein Bußgeld von CHF 200 fällig.
Weitere Ziele in der Schweiz
Neben Sitten/Sion übernimmt Richter Umzugsservice Umzüge in jede andere Schweizer Stadt, zum Beispiel Umzug von Hannover nach Montreux, Umzug von Hannover nach Bulle, Umzug von Hannover nach Zürich oder Umzug von Hannover nach Genf. Einen Überblick über Zoll, Kosten und Ablauf für die gesamte Schweiz finden Sie auf unserer Länderseite Schweiz.
Grenzt Ihr eigentliches Ziel eher an ein Nachbarland an? Informationen zum Umzug nach Österreich und zum Umzug nach Frankreich finden Sie auf unseren Länderseiten, einen Überblick über alle Zielländer bietet die Übersichtsseite Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Hannover nach Sitten/Sion
Muss ich beim Umzug nach Sitten/Sion durch den Zoll?
Ja. Die Schweiz ist zwar über die Personenfreizügigkeit eng mit der EU verbunden, gehört aber nicht der EU-Zollunion an. Ihr Übersiedlungsgut müssen Sie daher mit dem Formular 18.44 beim BAZG anmelden; bei Erfüllung der 6-Monats-Besitzregel bleibt die Einfuhr nach Sitten/Sion zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Was ist das Formular 18.44?
Formular 18.44 ist die offizielle Zollanmeldung für Übersiedlungsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es muss im Original unterschrieben, in doppelter Ausführung zusammen mit einer Inventarliste bei der Zollstelle eingereicht werden. Wir bereiten das Formular für Ihren Umzug nach Sitten/Sion vor.
Wie lange habe ich nach dem Zuzug Zeit, mich anzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde Sitten/Sion anmelden. Eine Online-Anmeldung ist bei Zuzügen aus dem Ausland nicht möglich.
Bis wann muss ich eine Krankenversicherung abschließen?
Die obligatorische Grundversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Wohnsitznahme abgeschlossen werden, rückwirkend ab dem Zuzugsdatum. Bei verspätetem Abschluss drohen Prämienzuschläge.
Brauche ich für den Umzugstransporter eine Autobahnvignette?
Ja, für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht, auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich dauerhaft umziehe?
Ja. Bringen Sie Ihr Auto dauerhaft nach Sitten/Sion mit, muss es bereits beim ersten Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr ist die Ummeldung auf ein Schweizer Kontrollschild inklusive Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig.
Sitten/Sion: Das Wichtigste zu Ihrem Umzug in Kürze
- Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 – von uns vorbereitet
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Sitten/Sion binnen 14 Tagen im Blick behalten
- Krankenversicherung binnen drei Monaten nach Zuzug abschließen
- Autobahnvignette (CHF 40/Jahr) für den Umzugstransporter besorgen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung, wahlweise Beiladung oder Alleinbeladung
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug von Hannover nach Sitten/Sion an. Rufen Sie uns unter +4915792653339 an oder nutzen Sie das Online-Formular.