Ein Umzug von Hannover nach Rapperswil-Jona bedeutet: Sie verlassen die EU-Zollunion. Auf der rund 710 km langen Strecke in den Kanton St. Gallen begleitet Sie Richter Umzugsservice als erfahrener Anbieter für Fernumzüge – inklusive vorbereiteter Zollanmeldung, damit an der Grenze nichts unerwartet ist.
- Entfernung Hannover – Rapperswil-Jona: ca. 710 km
- Kanton: St. Gallen
- Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ) – keine Umstellung nötig
- Zollstatus: Schweiz ist EFTA-Mitglied mit Personenfreizügigkeit zur EU, aber NICHT Teil der EU-Zollunion – Zollanmeldung für Übersiedlungsgut ist Pflicht
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
Route & Fahrzeit von Hannover nach Rapperswil-Jona
Über Würzburg und Stuttgart fährt unser Transporter Richtung Zürich; der Grenzübertritt erfolgt je nach Zielort bei Konstanz/Kreuzlingen oder Schaffhausen – dort melden wir das Übersiedlungsgut beim BAZG an, bevor es weiter nach Rapperswil-Jona geht.
Kurz vorgestellt: Rapperswil-Jona
- Liegt im Kanton St. Gallen
- Rund 27.400 Einwohner
- Sprache vor Ort: de
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
- Rapperswil-Jona ist die „Stadt der Rosen“ am oberen Zürichsee mit historischem Schloss und Holzbrücke über den See.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Rapperswil-Jona?
Was ein Umzug von Hannover nach Rapperswil-Jona kostet, hängt vor allem von der Menge Ihres Umzugsguts und der gewählten Transportart ab. Bei rund 710 km Strecke ergeben sich folgende Richtwerte:
| Haushaltsgröße | Beiladung | Alleinbeladung |
|---|---|---|
| 1–2-Zimmer-Wohnung | ab ca. 1.350 € | ab ca. 2.500 € |
| 2-Personen-Haushalt | ab ca. 1.850 € | ab ca. 3.350 € |
| 4-Personen-Haushalt / Haus | ab ca. 3.000 € | ab ca. 4.850 € |
Den größten Hebel bei den Kosten haben Sie über die Transportart: Bei einer Beiladung teilen Sie sich die Ladefläche mit anderen Kunden auf derselben Route und sparen oft mehrere hundert Euro gegenüber der Alleinbeladung nach Rapperswil-Jona. Wie sich die Preise für einen Fernumzug allgemein zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu Kosten & Preisen.
Zoll und Übersiedlungsgut: Formular 18.44
Weil die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist, müssen Sie Ihr Übersiedlungsgut beim Grenzübertritt nach Rapperswil-Jona mit dem Formular 18.44 (Zollanmeldung für Übersiedlungsgut) beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) anmelden. Für die meisten Privatumzüge bleibt die Einfuhr dabei zoll- und mehrwertsteuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 6-Monats-Besitzregel: Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein und weiterhin privat genutzt werden.
- Formular in doppelter Ausführung: Original unterschrieben, zusammen mit vollständiger Inventarliste und Nachweis der Wohnsitzverlegung bei der Zollstelle einreichen.
- Anmeldung direkt beim Grenzübertritt: Die Zollveranlagung ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich.
- Frist von zwei Jahren: Das Übersiedlungsgut muss spätestens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden.
Stimmen Sie den Umzugstermin nach Rapperswil-Jona frühzeitig mit uns ab – die Zollveranlagung von Übersiedlungsgut ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich, nicht nachträglich per Post.
Das müssen Sie bei Ihrem Umzug nach Rapperswil-Jona beachten
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle: Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Rapperswil-Jona anmelden – mitzubringen sind Pass, Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Anstellung Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis B (Aufenthalt) oder perspektivisch Ausweis C (Niederlassung).
- Krankenversicherung binnen drei Monaten abschließen: Die Grundversicherung ist obligatorisch, rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Fahrzeug ummelden: Mit Zollbewilligung (15.30) zunächst unverzollt nutzbar, spätestens nach einem Jahr Ummeldung auf Schweizer Kontrollschild inklusive MFK fällig.
- Wohnsitz in Hannover abmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.
Für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht – auch für den Umzugstransporter nach Rapperswil-Jona. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Weitere Ziele in der Schweiz
Neben Rapperswil-Jona übernimmt Richter Umzugsservice Umzüge in jede andere Schweizer Stadt, zum Beispiel Umzug von Hannover nach Wetzikon, Umzug von Hannover nach Wädenswil, Umzug von Hannover nach Zürich oder Umzug von Hannover nach Genf. Einen Überblick über Zoll, Kosten und Ablauf für die gesamte Schweiz finden Sie auf unserer Länderseite Schweiz.
Grenzt Ihr eigentliches Ziel eher an ein Nachbarland an? Informationen zum Umzug nach Frankreich und zum Umzug nach Österreich finden Sie auf unseren Länderseiten, einen Überblick über alle Zielländer bietet die Übersichtsseite Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Hannover nach Rapperswil-Jona
Muss ich beim Umzug nach Rapperswil-Jona durch den Zoll?
Ja. Die Schweiz ist zwar über die Personenfreizügigkeit eng mit der EU verbunden, gehört aber nicht der EU-Zollunion an. Ihr Übersiedlungsgut müssen Sie daher mit dem Formular 18.44 beim BAZG anmelden; bei Erfüllung der 6-Monats-Besitzregel bleibt die Einfuhr nach Rapperswil-Jona zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Was ist das Formular 18.44?
Formular 18.44 ist die offizielle Zollanmeldung für Übersiedlungsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es muss im Original unterschrieben, in doppelter Ausführung zusammen mit einer Inventarliste bei der Zollstelle eingereicht werden. Wir bereiten das Formular für Ihren Umzug nach Rapperswil-Jona vor.
Bis wann muss ich eine Krankenversicherung abschließen?
Die obligatorische Grundversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Wohnsitznahme abgeschlossen werden, rückwirkend ab dem Zuzugsdatum. Bei verspätetem Abschluss drohen Prämienzuschläge.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Rapperswil-Jona?
Je nach Haushaltsgröße und Transportart liegen die Kosten meist zwischen 1.300 und 4.500 Euro. Eine Beiladung ist günstiger als eine Alleinbeladung; die genaue Distanz entnehmen Sie der Preistabelle oben.
Brauche ich für den Umzugstransporter eine Autobahnvignette?
Ja, für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht, auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich dauerhaft umziehe?
Ja. Bringen Sie Ihr Auto dauerhaft nach Rapperswil-Jona mit, muss es bereits beim ersten Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr ist die Ummeldung auf ein Schweizer Kontrollschild inklusive Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig.
Zusammenfassung: Ihr Umzug von Hannover nach Rapperswil-Jona mit Richter Umzugsservice
- Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 – von uns vorbereitet
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Rapperswil-Jona binnen 14 Tagen im Blick behalten
- Krankenversicherung binnen drei Monaten nach Zuzug abschließen
- Autobahnvignette (CHF 40/Jahr) für den Umzugstransporter besorgen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung, wahlweise Beiladung oder Alleinbeladung
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug von Hannover nach Rapperswil-Jona an. Rufen Sie uns unter +4915792653339 an oder nutzen Sie das Online-Formular.