Sie planen einen Umzug von Hannover nach Lausanne und suchen einen erfahrenen Partner für die Zollformalitäten? Richter Umzugsservice übernimmt Ihren Fernumzug von Hannover nach Lausanne im Kanton Waadt von der Besichtigung über die Zollanmeldung mit Formular 18.44 bis zur Übergabe vor Ort – die Route ist rund 900 km lang.
- Entfernung Hannover – Lausanne: ca. 900 km
- Kanton: Waadt
- Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ) – keine Umstellung nötig
- Zollstatus: Schweiz ist EFTA-Mitglied mit Personenfreizügigkeit zur EU, aber NICHT Teil der EU-Zollunion – Zollanmeldung für Übersiedlungsgut ist Pflicht
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
Route & Fahrzeit von Hannover nach Lausanne
Über Freiburg und Frankfurt geht es Richtung Basel, dem klassischen Grenzübergang für Umzüge aus dem Norden Deutschlands in die Schweiz. Dort erfolgt die förmliche Zollanmeldung, bevor die Fahrt nach Lausanne weitergeht.
Kurz vorgestellt: Lausanne
- Liegt im Kanton Waadt
- Rund 140.200 Einwohner
- Sprache vor Ort: fr
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
- Lausanne ist die olympische Hauptstadt und Sitz des Internationalen Olympischen Komitees hoch über dem Genfersee.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Lausanne?
Die Kosten für Ihren Umzug nach Lausanne richten sich nach Haushaltsgröße und Transportart. Zur Orientierung für die rund 900 km lange Strecke ab Hannover:
| Haushaltsgröße | Beiladung | Alleinbeladung |
|---|---|---|
| 1–2-Zimmer-Wohnung | ab ca. 1.500 € | ab ca. 2.750 € |
| 2-Personen-Haushalt | ab ca. 2.000 € | ab ca. 3.600 € |
| 4-Personen-Haushalt / Haus | ab ca. 3.300 € | ab ca. 5.250 € |
Den größten Hebel bei den Kosten haben Sie über die Transportart: Bei einer Beiladung teilen Sie sich die Ladefläche mit anderen Kunden auf derselben Route und sparen oft mehrere hundert Euro gegenüber der Alleinbeladung nach Lausanne. Wie sich die Preise für einen Fernumzug allgemein zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu Kosten & Preisen.
Zoll und Übersiedlungsgut: Formular 18.44
Ihr Übersiedlungsgut reist nicht automatisch zollfrei in die Schweiz – anders als bei einem Umzug innerhalb der EU. Für Lausanne gilt: Am Grenzübergang ist das Formular 18.44 beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) vorzulegen. Zoll- und mehrwertsteuerfrei bleibt die Einfuhr, wenn:
- 6-Monats-Besitzregel: Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein und weiterhin privat genutzt werden.
- Formular in doppelter Ausführung: Original unterschrieben, zusammen mit vollständiger Inventarliste und Nachweis der Wohnsitzverlegung bei der Zollstelle einreichen.
- Anmeldung direkt beim Grenzübertritt: Die Zollveranlagung ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich.
- Frist von zwei Jahren: Das Übersiedlungsgut muss spätestens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden.
Stimmen Sie den Umzugstermin nach Lausanne frühzeitig mit uns ab – die Zollveranlagung von Übersiedlungsgut ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich, nicht nachträglich per Post.
Das müssen Sie bei Ihrem Umzug nach Lausanne beachten
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle: Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Lausanne anmelden – mitzubringen sind Pass, Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Anstellung Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis B (Aufenthalt) oder perspektivisch Ausweis C (Niederlassung).
- Krankenversicherung binnen drei Monaten abschließen: Die Grundversicherung ist obligatorisch, rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Fahrzeug ummelden: Mit Zollbewilligung (15.30) zunächst unverzollt nutzbar, spätestens nach einem Jahr Ummeldung auf Schweizer Kontrollschild inklusive MFK fällig.
- Wohnsitz in Hannover abmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.
Auch auf der letzten Etappe nach Lausanne über Schweizer Autobahnen gilt: Vignettenpflicht (CHF 40/Jahr) für jedes Fahrzeug, unabhängig vom Zulassungsland. Bei Kontrolle ohne gültige Vignette wird ein Bußgeld von CHF 200 fällig.
Weitere Ziele in der Schweiz
Neben Lausanne übernimmt Richter Umzugsservice Umzüge in jede andere Schweizer Stadt, zum Beispiel Umzug von Hannover nach Montreux, Umzug von Hannover nach Yverdon-les-Bains, Umzug von Hannover nach Zürich oder Umzug von Hannover nach Genf. Einen Überblick über Zoll, Kosten und Ablauf für die gesamte Schweiz finden Sie auf unserer Länderseite Schweiz.
Grenzt Ihr eigentliches Ziel eher an ein Nachbarland an? Informationen zum Umzug nach Frankreich und zum Umzug nach Österreich finden Sie auf unseren Länderseiten, einen Überblick über alle Zielländer bietet die Übersichtsseite Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Hannover nach Lausanne
Muss ich beim Umzug nach Lausanne durch den Zoll?
Ja. Die Schweiz ist zwar über die Personenfreizügigkeit eng mit der EU verbunden, gehört aber nicht der EU-Zollunion an. Ihr Übersiedlungsgut müssen Sie daher mit dem Formular 18.44 beim BAZG anmelden; bei Erfüllung der 6-Monats-Besitzregel bleibt die Einfuhr nach Lausanne zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Was ist das Formular 18.44?
Formular 18.44 ist die offizielle Zollanmeldung für Übersiedlungsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es muss im Original unterschrieben, in doppelter Ausführung zusammen mit einer Inventarliste bei der Zollstelle eingereicht werden. Wir bereiten das Formular für Ihren Umzug nach Lausanne vor.
Wie lange habe ich nach dem Zuzug Zeit, mich anzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde Lausanne anmelden. Eine Online-Anmeldung ist bei Zuzügen aus dem Ausland nicht möglich.
Bis wann muss ich eine Krankenversicherung abschließen?
Die obligatorische Grundversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Wohnsitznahme abgeschlossen werden, rückwirkend ab dem Zuzugsdatum. Bei verspätetem Abschluss drohen Prämienzuschläge.
Brauche ich für den Umzugstransporter eine Autobahnvignette?
Ja, für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht, auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich dauerhaft umziehe?
Ja. Bringen Sie Ihr Auto dauerhaft nach Lausanne mit, muss es bereits beim ersten Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr ist die Ummeldung auf ein Schweizer Kontrollschild inklusive Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig.
Zusammenfassung: Ihr Umzug von Hannover nach Lausanne mit Richter Umzugsservice
- Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 – von uns vorbereitet
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Lausanne binnen 14 Tagen im Blick behalten
- Krankenversicherung binnen drei Monaten nach Zuzug abschließen
- Autobahnvignette (CHF 40/Jahr) für den Umzugstransporter besorgen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung, wahlweise Beiladung oder Alleinbeladung
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug von Hannover nach Lausanne an. Rufen Sie uns unter +4915792653339 an oder nutzen Sie das Online-Formular.