Ein Umzug von Hannover nach La Chaux-de-Fonds bedeutet: Sie verlassen die EU-Zollunion. Auf der rund 810 km langen Strecke in den Kanton Neuenburg begleitet Sie Richter Umzugsservice als erfahrener Anbieter für Fernumzüge – inklusive vorbereiteter Zollanmeldung, damit an der Grenze nichts unerwartet ist.
- Entfernung Hannover – La Chaux-de-Fonds: ca. 810 km
- Kanton: Neuenburg
- Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ) – keine Umstellung nötig
- Zollstatus: Schweiz ist EFTA-Mitglied mit Personenfreizügigkeit zur EU, aber NICHT Teil der EU-Zollunion – Zollanmeldung für Übersiedlungsgut ist Pflicht
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
Route & Fahrzeit von Hannover nach La Chaux-de-Fonds
Auf dem Weg nach La Chaux-de-Fonds passiert unser Transporter Freiburg und Karlsruhe, bevor es über den Grenzübergang bei Basel in die Schweiz geht. Genau dort meldet unser Team das Übersiedlungsgut mit Formular 18.44 beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an.
Kurz vorgestellt: La Chaux-de-Fonds
- Liegt im Kanton Neuenburg
- Rund 37.100 Einwohner
- Sprache vor Ort: fr
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
- La Chaux-de-Fonds ist UNESCO-Weltkulturerbe wegen des reissbrettartigen Stadtplans, der eigens für die Uhrenindustrie im 19. Jahrhundert angelegt wurde.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach La Chaux-de-Fonds?
Was ein Umzug von Hannover nach La Chaux-de-Fonds kostet, hängt vor allem von der Menge Ihres Umzugsguts und der gewählten Transportart ab. Bei rund 810 km Strecke ergeben sich folgende Richtwerte:
| Haushaltsgröße | Beiladung | Alleinbeladung |
|---|---|---|
| 1–2-Zimmer-Wohnung | ab ca. 1.450 € | ab ca. 2.650 € |
| 2-Personen-Haushalt | ab ca. 1.950 € | ab ca. 3.450 € |
| 4-Personen-Haushalt / Haus | ab ca. 3.150 € | ab ca. 5.050 € |
Für kleinere Umzugsmengen nach La Chaux-de-Fonds lohnt sich meist eine Beiladung, bei der Sie sich die Fahrt mit anderen Kunden teilen. Bei größeren Haushalten empfiehlt sich dagegen die Alleinbeladung mit fest reserviertem Termin – mehr dazu unter Kosten & Preisen.
Zoll und Übersiedlungsgut: Formular 18.44
Weil die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist, müssen Sie Ihr Übersiedlungsgut beim Grenzübertritt nach La Chaux-de-Fonds mit dem Formular 18.44 (Zollanmeldung für Übersiedlungsgut) beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) anmelden. Für die meisten Privatumzüge bleibt die Einfuhr dabei zoll- und mehrwertsteuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 6-Monats-Besitzregel: Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein und weiterhin privat genutzt werden.
- Formular in doppelter Ausführung: Original unterschrieben, zusammen mit vollständiger Inventarliste und Nachweis der Wohnsitzverlegung bei der Zollstelle einreichen.
- Anmeldung direkt beim Grenzübertritt: Die Zollveranlagung ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich.
- Frist von zwei Jahren: Das Übersiedlungsgut muss spätestens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden.
Stimmen Sie den Umzugstermin nach La Chaux-de-Fonds frühzeitig mit uns ab – die Zollveranlagung von Übersiedlungsgut ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich, nicht nachträglich per Post.
Das müssen Sie bei Ihrem Umzug nach La Chaux-de-Fonds beachten
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle: Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle La Chaux-de-Fonds anmelden – mitzubringen sind Pass, Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Anstellung Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis B (Aufenthalt) oder perspektivisch Ausweis C (Niederlassung).
- Krankenversicherung binnen drei Monaten abschließen: Die Grundversicherung ist obligatorisch, rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Fahrzeug ummelden: Mit Zollbewilligung (15.30) zunächst unverzollt nutzbar, spätestens nach einem Jahr Ummeldung auf Schweizer Kontrollschild inklusive MFK fällig.
- Wohnsitz in Hannover abmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.
Für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht – auch für den Umzugstransporter nach La Chaux-de-Fonds. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Weitere Ziele in der Schweiz
Neben La Chaux-de-Fonds übernimmt Richter Umzugsservice Umzüge in jede andere Schweizer Stadt, zum Beispiel Umzug von Hannover nach Biel/Bienne, Umzug von Hannover nach Yverdon-les-Bains, Umzug von Hannover nach Zürich oder Umzug von Hannover nach Genf. Einen Überblick über Zoll, Kosten und Ablauf für die gesamte Schweiz finden Sie auf unserer Länderseite Schweiz.
Grenzt Ihr eigentliches Ziel eher an ein Nachbarland an? Informationen zum Umzug nach Frankreich und zum Umzug nach Österreich finden Sie auf unseren Länderseiten, einen Überblick über alle Zielländer bietet die Übersichtsseite Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Hannover nach La Chaux-de-Fonds
Muss ich beim Umzug nach La Chaux-de-Fonds durch den Zoll?
Ja. Die Schweiz ist zwar über die Personenfreizügigkeit eng mit der EU verbunden, gehört aber nicht der EU-Zollunion an. Ihr Übersiedlungsgut müssen Sie daher mit dem Formular 18.44 beim BAZG anmelden; bei Erfüllung der 6-Monats-Besitzregel bleibt die Einfuhr nach La Chaux-de-Fonds zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Was ist das Formular 18.44?
Formular 18.44 ist die offizielle Zollanmeldung für Übersiedlungsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es muss im Original unterschrieben, in doppelter Ausführung zusammen mit einer Inventarliste bei der Zollstelle eingereicht werden. Wir bereiten das Formular für Ihren Umzug nach La Chaux-de-Fonds vor.
Wie lange habe ich nach dem Zuzug Zeit, mich anzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde La Chaux-de-Fonds anmelden. Eine Online-Anmeldung ist bei Zuzügen aus dem Ausland nicht möglich.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach La Chaux-de-Fonds?
Je nach Haushaltsgröße und Transportart liegen die Kosten meist zwischen 1.300 und 4.500 Euro. Eine Beiladung ist günstiger als eine Alleinbeladung; die genaue Distanz entnehmen Sie der Preistabelle oben.
Brauche ich für den Umzugstransporter eine Autobahnvignette?
Ja, für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht, auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich dauerhaft umziehe?
Ja. Bringen Sie Ihr Auto dauerhaft nach La Chaux-de-Fonds mit, muss es bereits beim ersten Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr ist die Ummeldung auf ein Schweizer Kontrollschild inklusive Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig.
La Chaux-de-Fonds: Das Wichtigste zu Ihrem Umzug in Kürze
- Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 – von uns vorbereitet
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle La Chaux-de-Fonds binnen 14 Tagen im Blick behalten
- Krankenversicherung binnen drei Monaten nach Zuzug abschließen
- Autobahnvignette (CHF 40/Jahr) für den Umzugstransporter besorgen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung, wahlweise Beiladung oder Alleinbeladung
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug von Hannover nach La Chaux-de-Fonds an. Rufen Sie uns unter +4915792653339 an oder nutzen Sie das Online-Formular.
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