Ein Umzug von Hannover nach Fribourg/Freiburg bedeutet: Sie verlassen die EU-Zollunion. Auf der rund 840 km langen Strecke in den Kanton Freiburg begleitet Sie Richter Umzugsservice als erfahrener Anbieter für Fernumzüge – inklusive vorbereiteter Zollanmeldung, damit an der Grenze nichts unerwartet ist.
- Entfernung Hannover – Fribourg/Freiburg: ca. 840 km
- Kanton: Freiburg
- Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ) – keine Umstellung nötig
- Zollstatus: Schweiz ist EFTA-Mitglied mit Personenfreizügigkeit zur EU, aber NICHT Teil der EU-Zollunion – Zollanmeldung für Übersiedlungsgut ist Pflicht
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
Route & Fahrzeit von Hannover nach Fribourg/Freiburg
Die Route von Hannover nach Fribourg/Freiburg führt über Freiburg und Kassel in Richtung Basel und weiter in die Schweiz. An der Grenze steht die Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts an – wir stimmen den Termin so ab, dass er in eine bemannte Öffnungszeit der Zollstelle fällt.
Kurz vorgestellt: Fribourg/Freiburg
- Liegt im Kanton Freiburg
- Rund 38.700 Einwohner
- Sprache vor Ort: de/fr
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
- Fribourg/Freiburg ist eine zweisprachige Universitätsstadt genau auf dem Röstigraben, der Sprachgrenze zwischen Deutsch und Französisch.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Fribourg/Freiburg?
Die Kosten für Ihren Umzug nach Fribourg/Freiburg richten sich nach Haushaltsgröße und Transportart. Zur Orientierung für die rund 840 km lange Strecke ab Hannover:
| Haushaltsgröße | Beiladung | Alleinbeladung |
|---|---|---|
| 1–2-Zimmer-Wohnung | ab ca. 1.450 € | ab ca. 2.650 € |
| 2-Personen-Haushalt | ab ca. 1.950 € | ab ca. 3.500 € |
| 4-Personen-Haushalt / Haus | ab ca. 3.200 € | ab ca. 5.100 € |
Für kleinere Umzugsmengen nach Fribourg/Freiburg lohnt sich meist eine Beiladung, bei der Sie sich die Fahrt mit anderen Kunden teilen. Bei größeren Haushalten empfiehlt sich dagegen die Alleinbeladung mit fest reserviertem Termin – mehr dazu unter Kosten & Preisen.
Zoll und Übersiedlungsgut: Formular 18.44
Ihr Übersiedlungsgut reist nicht automatisch zollfrei in die Schweiz – anders als bei einem Umzug innerhalb der EU. Für Fribourg/Freiburg gilt: Am Grenzübergang ist das Formular 18.44 beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) vorzulegen. Zoll- und mehrwertsteuerfrei bleibt die Einfuhr, wenn:
- 6-Monats-Besitzregel: Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein und weiterhin privat genutzt werden.
- Formular in doppelter Ausführung: Original unterschrieben, zusammen mit vollständiger Inventarliste und Nachweis der Wohnsitzverlegung bei der Zollstelle einreichen.
- Anmeldung direkt beim Grenzübertritt: Die Zollveranlagung ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich.
- Frist von zwei Jahren: Das Übersiedlungsgut muss spätestens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden.
Für die Zollbefreiung müssen die Gegenstände mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein. Neu gekaufte Möbel oder Elektrogeräte unter sechs Monaten werden bei der Einfuhr nach Fribourg/Freiburg regulär verzollt.
Das müssen Sie bei Ihrem Umzug nach Fribourg/Freiburg beachten
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle: Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Fribourg/Freiburg anmelden – mitzubringen sind Pass, Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Anstellung Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis B (Aufenthalt) oder perspektivisch Ausweis C (Niederlassung).
- Krankenversicherung binnen drei Monaten abschließen: Die Grundversicherung ist obligatorisch, rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Fahrzeug ummelden: Mit Zollbewilligung (15.30) zunächst unverzollt nutzbar, spätestens nach einem Jahr Ummeldung auf Schweizer Kontrollschild inklusive MFK fällig.
- Wohnsitz in Hannover abmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.
Wer nach Fribourg/Freiburg fährt, benötigt auf Schweizer Autobahnen eine gültige Vignette (CHF 40/Jahr) – das gilt auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Fehlt sie, wird ein Bußgeld von CHF 200 fällig.
Weitere Ziele in der Schweiz
Neben Fribourg/Freiburg übernimmt Richter Umzugsservice Umzüge in jede andere Schweizer Stadt, zum Beispiel Umzug von Hannover nach Bulle, Umzug von Hannover nach Bern, Umzug von Hannover nach Zürich oder Umzug von Hannover nach Genf. Einen Überblick über Zoll, Kosten und Ablauf für die gesamte Schweiz finden Sie auf unserer Länderseite Schweiz.
Grenzt Ihr eigentliches Ziel eher an ein Nachbarland an? Informationen zum Umzug nach Österreich und zum Umzug nach Frankreich finden Sie auf unseren Länderseiten, einen Überblick über alle Zielländer bietet die Übersichtsseite Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Hannover nach Fribourg/Freiburg
Muss ich beim Umzug nach Fribourg/Freiburg durch den Zoll?
Ja. Die Schweiz ist zwar über die Personenfreizügigkeit eng mit der EU verbunden, gehört aber nicht der EU-Zollunion an. Ihr Übersiedlungsgut müssen Sie daher mit dem Formular 18.44 beim BAZG anmelden; bei Erfüllung der 6-Monats-Besitzregel bleibt die Einfuhr nach Fribourg/Freiburg zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Was ist das Formular 18.44?
Formular 18.44 ist die offizielle Zollanmeldung für Übersiedlungsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es muss im Original unterschrieben, in doppelter Ausführung zusammen mit einer Inventarliste bei der Zollstelle eingereicht werden. Wir bereiten das Formular für Ihren Umzug nach Fribourg/Freiburg vor.
Wie lange habe ich nach dem Zuzug Zeit, mich anzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde Fribourg/Freiburg anmelden. Eine Online-Anmeldung ist bei Zuzügen aus dem Ausland nicht möglich.
Bis wann muss ich eine Krankenversicherung abschließen?
Die obligatorische Grundversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Wohnsitznahme abgeschlossen werden, rückwirkend ab dem Zuzugsdatum. Bei verspätetem Abschluss drohen Prämienzuschläge.
Brauche ich für den Umzugstransporter eine Autobahnvignette?
Ja, für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht, auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich dauerhaft umziehe?
Ja. Bringen Sie Ihr Auto dauerhaft nach Fribourg/Freiburg mit, muss es bereits beim ersten Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr ist die Ummeldung auf ein Schweizer Kontrollschild inklusive Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig.
Zusammenfassung: Ihr Umzug von Hannover nach Fribourg/Freiburg mit Richter Umzugsservice
- Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 – von uns vorbereitet
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Fribourg/Freiburg binnen 14 Tagen im Blick behalten
- Krankenversicherung binnen drei Monaten nach Zuzug abschließen
- Autobahnvignette (CHF 40/Jahr) für den Umzugstransporter besorgen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung, wahlweise Beiladung oder Alleinbeladung
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug von Hannover nach Fribourg/Freiburg an. Rufen Sie uns unter +4915792653339 an oder nutzen Sie das Online-Formular.
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