Sie planen einen Umzug von Hannover nach Dübendorf und suchen einen erfahrenen Partner für die Zollformalitäten? Richter Umzugsservice übernimmt Ihren Fernumzug von Hannover nach Dübendorf im Kanton Zürich von der Besichtigung über die Zollanmeldung mit Formular 18.44 bis zur Übergabe vor Ort – die Route ist rund 690 km lang.
- Entfernung Hannover – Dübendorf: ca. 690 km
- Kanton: Zürich
- Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ) – keine Umstellung nötig
- Zollstatus: Schweiz ist EFTA-Mitglied mit Personenfreizügigkeit zur EU, aber NICHT Teil der EU-Zollunion – Zollanmeldung für Übersiedlungsgut ist Pflicht
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
Route & Fahrzeit von Hannover nach Dübendorf
Über Nürnberg und Kassel fährt unser Transporter Richtung Zürich; der Grenzübertritt erfolgt je nach Zielort bei Konstanz/Kreuzlingen oder Schaffhausen – dort melden wir das Übersiedlungsgut beim BAZG an, bevor es weiter nach Dübendorf geht.
Kurz vorgestellt: Dübendorf
- Liegt im Kanton Zürich
- Rund 30.500 Einwohner
- Sprache vor Ort: de
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
- Dübendorf ist Standort eines grossen Militärflugplatzes, der schrittweise zum zivilen Innovationspark umgebaut wird.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Dübendorf?
Für die rund 690 km von Hannover nach Dübendorf gilt: Je mehr Sie transportieren und je exklusiver die Ladefläche, desto höher der Preis. Eine grobe Übersicht:
| Haushaltsgröße | Beiladung | Alleinbeladung |
|---|---|---|
| 1–2-Zimmer-Wohnung | ab ca. 1.350 € | ab ca. 2.500 € |
| 2-Personen-Haushalt | ab ca. 1.850 € | ab ca. 3.300 € |
| 4-Personen-Haushalt / Haus | ab ca. 2.950 € | ab ca. 4.800 € |
Den größten Hebel bei den Kosten haben Sie über die Transportart: Bei einer Beiladung teilen Sie sich die Ladefläche mit anderen Kunden auf derselben Route und sparen oft mehrere hundert Euro gegenüber der Alleinbeladung nach Dübendorf. Wie sich die Preise für einen Fernumzug allgemein zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu Kosten & Preisen.
Zoll und Übersiedlungsgut: Formular 18.44
Vor der Einfahrt nach Dübendorf steht die Zollanmeldung: Das Formular 18.44 für Übersiedlungsgut ist beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einzureichen. Die Einfuhr bleibt zoll- und mehrwertsteuerfrei, sofern diese Punkte erfüllt sind:
- 6-Monats-Besitzregel: Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein und weiterhin privat genutzt werden.
- Formular in doppelter Ausführung: Original unterschrieben, zusammen mit vollständiger Inventarliste und Nachweis der Wohnsitzverlegung bei der Zollstelle einreichen.
- Anmeldung direkt beim Grenzübertritt: Die Zollveranlagung ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich.
- Frist von zwei Jahren: Das Übersiedlungsgut muss spätestens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden.
Stimmen Sie den Umzugstermin nach Dübendorf frühzeitig mit uns ab – die Zollveranlagung von Übersiedlungsgut ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich, nicht nachträglich per Post.
Das müssen Sie bei Ihrem Umzug nach Dübendorf beachten
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle: Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Dübendorf anmelden – mitzubringen sind Pass, Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Anstellung Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis B (Aufenthalt) oder perspektivisch Ausweis C (Niederlassung).
- Krankenversicherung binnen drei Monaten abschließen: Die Grundversicherung ist obligatorisch, rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Fahrzeug ummelden: Mit Zollbewilligung (15.30) zunächst unverzollt nutzbar, spätestens nach einem Jahr Ummeldung auf Schweizer Kontrollschild inklusive MFK fällig.
- Wohnsitz in Hannover abmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.
Für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht – auch für den Umzugstransporter nach Dübendorf. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Weitere Ziele in der Schweiz
Neben Dübendorf übernimmt Richter Umzugsservice Umzüge in jede andere Schweizer Stadt, zum Beispiel Umzug von Hannover nach Zürich, Umzug von Hannover nach Uster, Umzug von Hannover nach Genf oder Umzug von Hannover nach Basel. Einen Überblick über Zoll, Kosten und Ablauf für die gesamte Schweiz finden Sie auf unserer Länderseite Schweiz.
Grenzt Ihr eigentliches Ziel eher an ein Nachbarland an? Informationen zum Umzug nach Frankreich und zum Umzug nach Österreich finden Sie auf unseren Länderseiten, einen Überblick über alle Zielländer bietet die Übersichtsseite Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Hannover nach Dübendorf
Muss ich beim Umzug nach Dübendorf durch den Zoll?
Ja. Die Schweiz ist zwar über die Personenfreizügigkeit eng mit der EU verbunden, gehört aber nicht der EU-Zollunion an. Ihr Übersiedlungsgut müssen Sie daher mit dem Formular 18.44 beim BAZG anmelden; bei Erfüllung der 6-Monats-Besitzregel bleibt die Einfuhr nach Dübendorf zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Wie lange habe ich nach dem Zuzug Zeit, mich anzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde Dübendorf anmelden. Eine Online-Anmeldung ist bei Zuzügen aus dem Ausland nicht möglich.
Bis wann muss ich eine Krankenversicherung abschließen?
Die obligatorische Grundversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Wohnsitznahme abgeschlossen werden, rückwirkend ab dem Zuzugsdatum. Bei verspätetem Abschluss drohen Prämienzuschläge.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Dübendorf?
Je nach Haushaltsgröße und Transportart liegen die Kosten meist zwischen 1.300 und 4.500 Euro. Eine Beiladung ist günstiger als eine Alleinbeladung; die genaue Distanz entnehmen Sie der Preistabelle oben.
Brauche ich für den Umzugstransporter eine Autobahnvignette?
Ja, für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht, auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich dauerhaft umziehe?
Ja. Bringen Sie Ihr Auto dauerhaft nach Dübendorf mit, muss es bereits beim ersten Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr ist die Ummeldung auf ein Schweizer Kontrollschild inklusive Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig.
Ihr Umzug nach Dübendorf auf einen Blick
- Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 – von uns vorbereitet
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Dübendorf binnen 14 Tagen im Blick behalten
- Krankenversicherung binnen drei Monaten nach Zuzug abschließen
- Autobahnvignette (CHF 40/Jahr) für den Umzugstransporter besorgen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung, wahlweise Beiladung oder Alleinbeladung
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug von Hannover nach Dübendorf an. Rufen Sie uns unter +4915792653339 an oder nutzen Sie das Online-Formular.