Sie planen einen Umzug von Hannover nach Allschwil und suchen einen erfahrenen Partner für die Zollformalitäten? Richter Umzugsservice übernimmt Ihren Fernumzug von Hannover nach Allschwil im Kanton Basel-Landschaft von der Besichtigung über die Zollanmeldung mit Formular 18.44 bis zur Übergabe vor Ort – die Route ist rund 600 km lang.
- Entfernung Hannover – Allschwil: ca. 600 km
- Kanton: Basel-Landschaft
- Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ/MESZ) – keine Umstellung nötig
- Zollstatus: Schweiz ist EFTA-Mitglied mit Personenfreizügigkeit zur EU, aber NICHT Teil der EU-Zollunion – Zollanmeldung für Übersiedlungsgut ist Pflicht
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
Route & Fahrzeit von Hannover nach Allschwil
Die Route von Hannover nach Allschwil führt über Freiburg und Karlsruhe in Richtung Basel und weiter in die Schweiz. An der Grenze steht die Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts an – wir stimmen den Termin so ab, dass er in eine bemannte Öffnungszeit der Zollstelle fällt.
Kurz vorgestellt: Allschwil
- Liegt im Kanton Basel-Landschaft
- Rund 22.300 Einwohner
- Sprache vor Ort: de
- Währung: Schweizer Franken (CHF)
- Allschwil ist Teil des Basler Life-Sciences-Clusters direkt an der Grenze zu Deutschland und Frankreich.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Allschwil?
Die Kosten für Ihren Umzug nach Allschwil richten sich nach Haushaltsgröße und Transportart. Zur Orientierung für die rund 600 km lange Strecke ab Hannover:
| Haushaltsgröße | Beiladung | Alleinbeladung |
|---|---|---|
| 1–2-Zimmer-Wohnung | ab ca. 1.300 € | ab ca. 2.400 € |
| 2-Personen-Haushalt | ab ca. 1.750 € | ab ca. 3.150 € |
| 4-Personen-Haushalt / Haus | ab ca. 2.850 € | ab ca. 4.600 € |
Den größten Hebel bei den Kosten haben Sie über die Transportart: Bei einer Beiladung teilen Sie sich die Ladefläche mit anderen Kunden auf derselben Route und sparen oft mehrere hundert Euro gegenüber der Alleinbeladung nach Allschwil. Wie sich die Preise für einen Fernumzug allgemein zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu Kosten & Preisen.
Zoll und Übersiedlungsgut: Formular 18.44
Weil die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist, müssen Sie Ihr Übersiedlungsgut beim Grenzübertritt nach Allschwil mit dem Formular 18.44 (Zollanmeldung für Übersiedlungsgut) beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) anmelden. Für die meisten Privatumzüge bleibt die Einfuhr dabei zoll- und mehrwertsteuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 6-Monats-Besitzregel: Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein und weiterhin privat genutzt werden.
- Formular in doppelter Ausführung: Original unterschrieben, zusammen mit vollständiger Inventarliste und Nachweis der Wohnsitzverlegung bei der Zollstelle einreichen.
- Anmeldung direkt beim Grenzübertritt: Die Zollveranlagung ist nur an bemannten Zollstellen während deren Öffnungszeiten möglich.
- Frist von zwei Jahren: Das Übersiedlungsgut muss spätestens zwei Jahre nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden.
Für die Zollbefreiung müssen die Gegenstände mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch gewesen sein. Neu gekaufte Möbel oder Elektrogeräte unter sechs Monaten werden bei der Einfuhr nach Allschwil regulär verzollt.
Das müssen Sie bei Ihrem Umzug nach Allschwil beachten
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle: Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Allschwil anmelden – mitzubringen sind Pass, Miet- oder Arbeitsvertrag.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Anstellung Ausweis L (Kurzaufenthalt), Ausweis B (Aufenthalt) oder perspektivisch Ausweis C (Niederlassung).
- Krankenversicherung binnen drei Monaten abschließen: Die Grundversicherung ist obligatorisch, rückwirkend ab Zuzugsdatum.
- Fahrzeug ummelden: Mit Zollbewilligung (15.30) zunächst unverzollt nutzbar, spätestens nach einem Jahr Ummeldung auf Schweizer Kontrollschild inklusive MFK fällig.
- Wohnsitz in Hannover abmelden: Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.
Für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht – auch für den Umzugstransporter nach Allschwil. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Weitere Ziele in der Schweiz
Neben Allschwil übernimmt Richter Umzugsservice Umzüge in jede andere Schweizer Stadt, zum Beispiel Umzug von Hannover nach Basel, Umzug von Hannover nach Riehen, Umzug von Hannover nach Zürich oder Umzug von Hannover nach Genf. Einen Überblick über Zoll, Kosten und Ablauf für die gesamte Schweiz finden Sie auf unserer Länderseite Schweiz.
Grenzt Ihr eigentliches Ziel eher an ein Nachbarland an? Informationen zum Umzug nach Frankreich und zum Umzug nach Österreich finden Sie auf unseren Länderseiten, einen Überblick über alle Zielländer bietet die Übersichtsseite Umzug ins EU-Ausland.
Häufige Fragen zum Umzug von Hannover nach Allschwil
Muss ich beim Umzug nach Allschwil durch den Zoll?
Ja. Die Schweiz ist zwar über die Personenfreizügigkeit eng mit der EU verbunden, gehört aber nicht der EU-Zollunion an. Ihr Übersiedlungsgut müssen Sie daher mit dem Formular 18.44 beim BAZG anmelden; bei Erfüllung der 6-Monats-Besitzregel bleibt die Einfuhr nach Allschwil zoll- und mehrwertsteuerfrei.
Was ist das Formular 18.44?
Formular 18.44 ist die offizielle Zollanmeldung für Übersiedlungsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es muss im Original unterschrieben, in doppelter Ausführung zusammen mit einer Inventarliste bei der Zollstelle eingereicht werden. Wir bereiten das Formular für Ihren Umzug nach Allschwil vor.
Wie lange habe ich nach dem Zuzug Zeit, mich anzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde Allschwil anmelden. Eine Online-Anmeldung ist bei Zuzügen aus dem Ausland nicht möglich.
Was kostet ein Umzug von Hannover nach Allschwil?
Je nach Haushaltsgröße und Transportart liegen die Kosten meist zwischen 1.300 und 4.500 Euro. Eine Beiladung ist günstiger als eine Alleinbeladung; die genaue Distanz entnehmen Sie der Preistabelle oben.
Brauche ich für den Umzugstransporter eine Autobahnvignette?
Ja, für jedes Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen ist eine Vignette (CHF 40/Jahr) Pflicht, auch für ausländisch zugelassene Umzugstransporter. Ohne Vignette drohen CHF 200 Bußgeld plus Nachkauf.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich dauerhaft umziehe?
Ja. Bringen Sie Ihr Auto dauerhaft nach Allschwil mit, muss es bereits beim ersten Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden. Spätestens nach einem Jahr ist die Ummeldung auf ein Schweizer Kontrollschild inklusive Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig.
Ihr Umzug nach Allschwil auf einen Blick
- Zollanmeldung Ihres Übersiedlungsguts mit Formular 18.44 – von uns vorbereitet
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Allschwil binnen 14 Tagen im Blick behalten
- Krankenversicherung binnen drei Monaten nach Zuzug abschließen
- Autobahnvignette (CHF 40/Jahr) für den Umzugstransporter besorgen
- Festpreis nach kostenloser Besichtigung, wahlweise Beiladung oder Alleinbeladung
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug von Hannover nach Allschwil an. Rufen Sie uns unter +4915792653339 an oder nutzen Sie das Online-Formular.